AGBs

01. Allgemein

sämtliche Vereinbarungen und Abweichungen von den Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragsnehmers. Sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen auf Grund dieser Bedingung, welche durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten und für beide Parteien verbindlich sind.
Abweichungen von den üblichen Liefer- und Verkaufsverbindungen der Fa. Grabkult müssen schriftlich erfolgen und benötigen die Unterschrift beider Parteien.

02. Produkt und Material

Fa. Grabkult geht davon aus, dass der Auftraggeber als Fachmann die Eigenschaften der Materialien kennt bzw. über die Produkthaftung informiert ist und der Auftraggeber die Materialbezeichnungen und die handelsüblichen Oberflächenbezeichnungen kennt. Im Fall einer Unsicherheit ist die Klärung durch den Auftraggeber zu veranlassen z.B. durch Anfragen um Muster, Fotos, Abgleichungen der Bezeichnungen usw.
Für die bei Natursteinen vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Strukturen, Zeichnungen bzw. das Fehlen solcher, aber auch von natürlichen Vorkommen von z.B. offenen Stellen, Einsprengungen, Rissen usw. wird von Auftragnehmer keine Haftung übernommen und stellt auch keine Wertminderung des Natursteines dar.
Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steines. Muster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Struktur des Produktes in sich vereinen. Bei einigen bunten Natursteinen kann es auf Grund von unterschiedlichen Mineralstrukturen und Mineralstoffen unter Umwelteinflüssen wie ultraviolettes Licht, Sauerstoff, Regenwasser usw. zu Verfärbungen oder Ausbleichungen kommen.
Vom Auftraggeber vorgegebene Maß- und Materialangaben werden in der Auftragsbestätigung von Grabkult festgehalten und können vom Auftraggeber binnen 3 Werktagen nach Erhalt reklamiert werden. Erfolgt keine Änderungsmeldung innerhalb der 3 Werktage wird das Einverständnis des Auftragsgebers als angenommen betrachtet.
Technische Auskünfte des Auftragsnehmers sind ohne Gewähr und bedürfen, sofern sie über die Angaben des Herstellers hinausgehen, der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Grundlage dafür ist die Problemdarstellung des Auftraggebers an den Auftragnehmer von deren Richtigkeit und Vollständigkeit der Auftragnehmer bei sonstigem Haftungsausschluss ausgeht.

03. Preise

die Preise sind freibleibend und verstehen sich, falls nicht anders angegeben oder vereinbart, inklusive Verpackung und ab Lager Grabkult. Der Preiserstellung sind die am Tag der Anbotslegung geltenden Löhne, Einstandspreise, Wechselkursschwankungen, Transportkosten sowie alle sonstigen Kosten zugrunde gelegt. Bei einer Erhöhung oder Senkung dieser Faktoren bis zur Lieferung steht dem Auftragnehmer das Recht zu, eine entsprechende Erhöhung oder Senkung der Preise vorzunehmen.

04. Termine

die Lieferzeit beginnt erst nach endgültiger Abklärung aller technischen und kaufmännischen Belange und nach Erhalt aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen zu laufen. Angegebene Terminangaben von Grabkult sind keine Garantiezeiten. Die Übernahme aller Aufträge erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten, Lieferfristen und Liefermengen und sind für den Auftragnehmer unverbindlich. Lieferverzögerungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt wie z.B. durch Streiks, Defekt von Transportmittel, nicht auffindbarer Container, Naturkatastrophen, kriegerische Handlungen usw. auftreten, berechtigen Grabkult zur Hinausschiebung oder Auflösung der Lieferverpflichtung.
Schadensersatz an Dritte durch die nicht termingerechte Erfüllung eines Auftrages des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht durch Grabkult vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei offener, fälliger Rechnung behält sich Grabkult das Recht vor, weitere Warenlieferungen bis zur Begleichung einzustellen. Im weiteren Sinn kann auch für die nächste Lieferung eine Vorauszahlung eingefordert werden.

05. Verpackung und Lieferung

die Verpackung ist, wenn nicht anders angegeben, im Preis inkludiert. Fehler in der Verpackung stellen keine Wertminderung dar. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung obliegt dem Auftraggeber. Die Lieferung ab Lager Grabkult erfolgt im Auftrag des Kunden, auf seine Rechnung und in seiner Verantwortung. Für verursachte Transportschäden haftet die jeweilige Spedition, die vom Auftragnehmer für einen Transport beauftragt wurde.
Die Lieferung der Ware erfolgt ausschließlich unabgeladen und bei Zulieferung zum Auftraggeber wird die Zufahrtsmöglichkeit mit schwerem LKW vorausgesetzt, außer gesondert vereinbart. Bei Lieferung mit Ladebordwand ist fester Untergrund erforderlich.
Die Abholung reservierter Ware muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Bei Nichtabholung werden € 10,00 pro Palette/Woche bzw. 1% vom Warenwert pro Woche verrechnet.
Offensichtlich beschädigte Ware oder Verpackung muss sofort dokumentiert, falls erforderlich fotografiert und am Lieferschein vermerkt werden. Die Beweislast für Transportschäden liegt beim Auftraggeber.

06. Umtausch- bzw. Retourware

die Annahme von Umtausch- oder Retourware erfolgt ausschließlich unter gesonderter Vereinbarung und wird mit einer Manipulationsgebühr von 20% vom warenwert oder mindestens € 100,00 verrechnet. Ein Ausgleich erfolgt ausschließlich durch eine Warengutschrift. Von einer Rückgabe ausgeschlossen sind Sonder- oder Aktionsposten, sowie speziell für den Auftraggeber angefertigte Waren. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber.

07. Urheberrecht

der Auftraggeber ist für eine Verletzung der Rechte durch Dritte hinsichtlich von ihm zur Verfügung gestellter Zeichnungen und Entwürfe verantwortlich. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche seitens Dritter müssen vom Auftraggeber getragen werden. Entwürfe, Pläne, Vorschläge, Offerte, Fotos, Skizzen und Zeichnungen von Grabkult sind geistiges Eigentum, an denen sie sich alle Rechte vorbehält.

08. Gewährleistung und Reklamation

wenn auf dem Angebot oder Auftrag von Grabkult keine Einschränkungen aufgelistet sind, beschränkt sich die Gewährleistung des Auftragnehmers ausschließlich auf den Ersatz nachweislich schadhafter oder untauglicher Waren unter gleichzeitiger Rückstellung der bemängelten Waren in ordnungsgemäßem Zustand und Originalverpackung bzw. adäquater Verpackung. Die Kosten für Neulieferung und Rücktransport werden von Grabkult getragen, falls nicht anders vereinbart. Der Ersatz der bemängelten Ware bedarf einer entsprechenden Nachfrist, die allerdings nicht schneller als die Erstlieferung sein kann. Anstelle des Ersatzes der bemängelten Ware kann Grabkult eine angemessene Preisminderung anbieten.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur dann, wenn Waren nach Lieferung binnen 10 Werktagen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit untersucht und die Mängel schriftlich reklamiert wurden. Die Prüfung der Ware hat immer vor der weiteren Verarbeitung, Montage stattzufinden. Für bereits montierte Ware ist eine Reklamation auf sichtbare Mängel ausgeschlossen.
Voraussetzung der Gewährleistung des Auftragnehmers ist die pünktliche Erfüllung aller vom Auftraggeber übernommenen Verpflichtungen.

09. Zahlungsbedingungen

die Zahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, binnen 8 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware behält sich Grabkult das Eigentumsrecht vor. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer bei allen Eingriffen von anderen Gläubigern, insbesondere Pfändungen, sofort schriftlich Mitteilung zu machen und selbst auf seine Kosten alle zur Abwehr solcher Eingriffe notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Sind die Kosten der Abwehr solcher Gläubigereingriffe bei diesen Gläubigern nicht einbringlich, so trifft den Auftraggeber die Pflicht zur Schadloshaltung. Bei Neukunden oder besonders großer Auftragsumme behält sich Grabkult vor Auftragsannahme jede andere Art einer Zahlungsvereinbarung vor.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe der von österreichischen Großbanken jeweils für offene Kredite verrechneten Zinsen und die bei der Hereinbringung seiner Forderungen anlaufenden Kosten, auch prozessuale Kosten, insbesondere Mahnkosten eines Anwalt- oder Inkassobüros zu verlangen.

10. Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen

sollte ein oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit des Vertrages der verbleibenden Punkte und die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

11. Konsumentenschutz für Privatkunden

Privatkunden sind Endverbraucher laut Konsumentenschutz.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Salzburg, bzw. das Konto des Auftragnehmers beim Raiffeisenverband Salzburg. Gerichtsstand für alle Klagen des Auftraggebers und des Auftragnehmers ist das Landesgericht Salzburg. Die Anwendung des österreichischen Rechts gilt als vereinbart.

13. Impressum

Anschrift: Grabkult & Kunstleeder, Ingenieurbüro für Innenarchitektur und Landschaftsplanung, 5020 Salzburg, Sternhofweg 54. Geschäftsführer: Ing. Stefan Günter Leeder.